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Die von uns abgegebenen Kaufangebote verstehen sich unverbindlich. Sie werden erst verbindlich, sobald der Kaufvertrag beidseitig unterschrieben wurde.

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So funktioniert es …
  • Laden Sie auf der vorherigen Seite den spezifischen Vorvertrag eines Kaufangebots herunter.

  • Füllen Sie die PDF sorgfältig aus. Achten Sie darauf, dass Ihre Kontaktdaten darauf enthalten sind.

  • Laden Sie den ausgefüllten Vorvertrag hier hoch.

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juergen.popp@schuema.net
Michael Vierling
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